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Zillmerung bei Entgeltumwandlungsverträgen
Von webmaster | 12.Oktober 2009
Viele Vermittler, wie auch Arbeitgeber waren geschockt, als das Münchener Landesarbeitsgericht die Zillmerung in der Entgeltumwandlung aus mehreren Gründen für unzulässig hielt. Doch zwischenzeitlich gibt es auch eine Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 15. September diesen Jahres, daß die Zillmerung ausdrücklich für zulässig hält. Dies ist vorangig erstmal eine beruhigende Information für alle Arbeitgeber, da diese nun nicht mehr in einem Haftungsrisiko stecken.
Jede andere Entscheidung hätte ich auch als sehr fragwürdig empfunden, da die von den Klägern beanstandete fehlende Wertgleichheit, sich auf die Versorgungsleistung bezieht und nicht auf einen irgendwie gearteten vorzeitigen Rückkauf. Die falsche Entscheidung des LAG München bevorzugt den Ausnahmefall (und das sollte ein Rückkauf immer sein) und nicht die ordnungsgerechte Abwicklung eines solchen Vertrages.
Dieser ganzen leidigen Diskussion liegt der falsche Grundgedanke zunieder, daß gezillmerte Tarife grundsätzlich teurer sind als ungezillmerte. Wer sich jedoch richtig umschaut, wird viele ungezillmerte Tarife finden, die deutlich höhere Gesamtkosten ausweisen als die der gezillmerten.
Ich hoffe, daß das BAG damit einen Schlußstrich unter diese unsäglich Geschichte gezogen hat.
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